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Übersicht über die Bodenrichtwerte der Gemeinde Albershausen

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert pro qm Bauland. Dieser Wert wird auf Grundlage der Auswertung aller Kaufverträge ermittelt, die innerhalb eines Zweijahreszeitraumes abgeschlossen wurden. Er variiert je nach Lage, Gebietstyp und Nutzungsverhältnissen. Er ist auf ein Grundstück bezogen, dessen Eigenschaften typisch für ein bestimmtes Gebiet sind (Richtwertgrundstück). Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Transaktionen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden.

Der tatsächliche Bodenwert eines Grundstückes kann daher sowohl nach oben als auch nach unten vom Richtwert abweichen. Zur Wertermittlung eines konkreten Grundstücks sind u. a. Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Grundstücksgröße, -tiefe und –zuschnitt und eventuelle Belastungen (Baulasten oder Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches) zu ermitteln. Weitere Wert beeinflussende Aspekte sind Lage, Infrastruktur und die aktuelle örtliche Marktsituation. Der Bodenrichtwert bildet somit die Ausgangsbasis bei der Wertermittlung für ein bestimmtes Grundstück. In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre. Er bezieht sich auf ein voll erschlossenes Grundstück, für das alle Erschließungsbeiträge bezahlt wurden. Bodenrichtwerte bieten eine Orientierungsmöglichkeit hinsichtlich des Wertes eines Grundstückes, sind jedoch nicht bindend.

Die Bodenrichtwertkarte (Stand 31.12.2018) finden Sie hier

Bodenrichtwerte

Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf schriftliche Anfrage:
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Gemeinde Albershausen
Frau Sieder